Oftmals kann die Stellung eines Insolvenzantrages durch eine rechtzeitige Sanierungsberatung vermieden werden. Unsere Anwälte suchen in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen gerne nach Lösungswegen, um den Gang zum Insolvenzgericht vermeiden zu können. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Abwehr insolvenzrechtlicher Ansprüche. Sei es, dass Sie als Geschäftsführer in Anspruch genommen werden, oder sich Insolvenzanfechtungsansprüchen eines Insolvenzverwalters ausgesetzt sehen. Letztlich unterstützen wir Sie auch bei einer notwendigen Insolvenzantragstellung. Unsere Leistungen umfassen u.a: