Einspruchs- und Klageverfahren

Sollte die Finanzverwaltung doch einmal anderer Auffassung als Wir und Sie sein, begleiten unsere Fachanwälte für Steuerrecht Sie gerne in einem notwendigen Einspruchs- und/oder Klageverfahren, um für Ihr Recht zu streiten. Hierbei eruieren Wir mit Ihnen vorab die rechtlichen und tatsächlichen Erfolgsaussichten, um Ihnen die Entscheidung zur Durchführung eines streitigen Verfahrens zu erleichtern.